Teilnahmebedingungen Fachtagungen

1. Allgemeines

Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden an Fachtagungen des AWO Bundesverbandes. Fachtagungen werden zu unterschiedlichen Themen angeboten. Die Bestimmungen gelten für die Teilnahme und Zahlungsabwicklungen für die oben genannte Veranstaltung.

Der AWO Bundesverband hält sich entsprechende Abänderungen der Teilnahmebedingungen vor.

Insofern es nötig ist, eine für eine Veranstaltung besondere Teilnahmebedingungen zu kommunizieren (z.Bsp. bei Kooperationsprojekten), werden diese im Downloadbereich der jeweiligen Fachtagung bereitgehalten.

An Fachtagungen können alle interessierten Menschen teilnehmen, wir bitten aber um vorherige Anmeldung.

2. Anmeldung

Mit Erhalt der Einladung bzw. der Veröffentlichung der Veranstaltung wird den Gästen ein Link zur Anmeldung mitgeteilt. Auf diesem können Sie sich eigenständig anmelden. Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, die Anmeldung online vorzunehmen. Für Änderungen der Anmeldung bitten wir darum, unser Veranstaltungsmanagementbüro schriftlich (Brief oder E-Mail) zu informieren. Weitere Anmeldemöglichkeiten werden nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt.

Durch die Bestätigung der Teilnahmebedingungen und dem Ausfüllen der Pflichtfelder wird die Anmeldung spätestens zum Anmeldeschluss verbindlich.

3. Kostenbeteiligung und Zahlung

Insofern nicht anders angegeben, fallen keine Teilnahmegebühren an. Kosten für Fahrt und Übernachtungen sind von den Teilnehmenden selbst zu übernehmen.

Sind Teilnahmegebühren angegeben, beinhalten diese in der Regel auch die angegebene Verpflegung vor Ort. Die Zahlung hat 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. 

4. Stornierung

Kann ein Gast nicht an der Veranstaltung teilnehmen, bitten wir um schriftliche Absage. Ersatzpersonen können sich bis Anmeldeschluss über das Anmeldeportal selbst anmelden. Danach sind sie dem Veranstaltungsmanagement schriftlich mitzuteilen.

Absagen bei Fachtagungen mit Teilnahmegebühren sind immer schriftlich mitzuteilen. Bei Absagen weniger als 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden Stornogebühren von 100% fällig. 

5. Leistungen

Die angemeldeten Gäste nehmen an der gewählten Fachtagung teil.

Der Bundesverband übernimmt die komplette Organisation und verbandliche Vorbereitung der Veranstaltung. Darüber hinaus  übernimmt er die Kosten rund um die Organisation (Technik, Herstellung  Konferenzmaterialien, Raummieten, Mietnebenkosten, Ausstattung, Versicherung etc.)

Die Leistung vor Ort umfasst das Veranstaltungsprogramm. Der AWO Bundesverband behält sich vor, angekündigte Programmpunkte durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogrammes unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.

Fahrt- und Übernachtungskosten sowie außerhalb der Veranstaltung anfallende Verpflegungskosten werden nicht erstattet, sondern sind von den Gästen selbst zu tragen.

6. Änderungen im Ablauf oder Absage der Veranstaltung

Ist die Durchführung der Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung oder aufgrund zu geringer Teilnehmendenzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmenden umgehend informiert.

Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen. Der AWO Bundesverband verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

7. Urheberrechte und Aufnahmen

Veranstaltungsunterlagen und Vorträge sind urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass diese ohne die Erlaubnis des AWO Bundesverbandes nicht vervielfältigt oder verbreitet werden dürfen.

Die Aufzeichnung von Ton- und Bildmaterial ist nicht gestattet.

Während der Feierlichkeiten werden Foto-, Audio- und Filmaufnahmen von Seiten des AWO Bundesverbandes vorgenommen. Bitte beachten Sie hierzu den entsprechenden separaten Hinweis.

8. Haftung

Die Haftung des AWO Bundesverbandes wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt und die Verletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des AWO Bundesverbandes oder dessen Mitarbeitenden zurückgeht.

Schäden bei der An- und Abreise der Teilnehmenden zum Ort der Veranstaltung sowie der Verlust persönlicher Gegenstände und Unfälle werden nicht übernommen.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen davon nicht berührt. Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht.